Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - 1 Sa 161/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- LAG Schleswig-Holstein
Stellenausschreibung, Öffentlicher Dienst, Schwerbehinderter, Auswahlverfahren, Diskriminierung, Entschädigungsanspruch, Arbeitgeber, Passivlegitimation
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Entschädigung wegen Diskriminierung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers gemäß § 81 SGB IX
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entschädigung wegen einer Diskriminierung als Schwerbehinderter bei der Einstellung in den Öffentlichen Dienst; Berichtigung des Passivrubrums; Haftung nach Vertrauensgrundsätzen bzw. aus Rechtanschein nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo; Begründungserfordernis ...
- bibliotheksurteile.de
Ablehnung eines schwerbehinderten Bewerbers | Arbeitsrecht, Hochschulbibliothek
- Judicialis
SGB IX § 81; ; SGB IX § 81 Abs. 1; ; SGB IX § 81 Abs. 1 S. 9; ; SGB IX § 81 Abs. 2 Nr. 2; ; SGB IX § 81 Abs. 2; ; SGB IX § 81 Abs. 2 Ziff. 3; ; SGB IX § 82; ; LandeshochschulG § 9 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Stellenausschreibung, Öffentlicher Dienst, Schwerbehinderter, Auswahlverfahren, Diskriminierung, Entschädigungsanspruch, Arbeitgeber, Passivlegitimation
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- ArbG Flensburg, 16.02.2006 - 2 Ca 1632/05
- LAG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - 1 Sa 161/06
Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.10.2006 - 1 Sa 161/06 |
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2009 - 5 Sa 256/08
Außerordentliche Kündigung - Vollmachtsurkunde - Zurückweisung ohne schuldhaftes …
Der Leiter dieser Abteilung (bei Behörden der Abteilungsleiter 1, in der Privatwirtschaft der Abteilungsleiter Personal) hat eine Stellung, die üblicherweise mit dem Recht zur Kündigung verbunden ist (vergleiche zum Beispiel BAG 20. August 1997 - 2 AZR 518/96 - NZA 1997, 1343; 29.10.1992 - 2 AZR 460/92 - AP Nr. 10 zu § 174 BGB; LAG Mecklenburg-Vorpommern 1. Dezember 2006 - 3 Sa 309/05 - auf juris.de verfügbar; 5. Oktober 2006 - 1 Sa 161/06 - auf juris.de verfügbar).Es kann offen bleiben, ob es einen allgemeinen Erfahrungssatz gibt, nach dem man von der Befugnis zur Einstellung von Personal auf die Befugnis zur Kündigung von Personal schließen kann (verneinend LAG Mecklenburg-Vorpommern 5. Oktober 2006 a. a. O.), denn aus dem Arbeitsvertrag des Klägers lässt sich nicht entnehmen, dass Herr W die Befugnis zur Einstellung besitzt, denn der Arbeitsvertrag des Klägers ist auf Seiten des Beklagten von mehreren Personen unterzeichnet.